Für Aufsehen sorgen Wahlplakate des FPÖ-Klubpräsidenten Johann Tschürtz, der in Mattersburg auf der FPÖ-nahen Liste „Vorwärts Mattersburg“ kandidiert.  Denn die Finanzierung seiner Wahlplakate könnte Tschürtz Probleme bereiten.          
     08.09.2022 16.51       
     Ab heute, 16:51 Uhr online

Plakate von Johann Tschürtz hängen seit Wochen in Mattersburg. Auf dem Impressum ist folgende Adresse angegeben: „Johann Tschürtz, Europaplatz 1 in Eisenstadt“. Das ist die Adresse des Landhauses, in dem der Verein des FPÖ-Landtags untergebracht ist – mehr dazu in Tschürtz wirft Fragen auf. Nun stellt sich die Frage, ob Tschürtz Gelder des Landtagsklubs FPÖ für seinen persönlichen Bürgermeisterwahlkampf verwendet hat. Das österreichische Parteiengesetz sieht vor, dass Landtagsklubs keine Wahlwerbung finanzieren dürfen. ORF-Aufdruck auf Tschürtz-Wahlplakaten

Tschürtz: Ich verstehe die Aufregung nicht

Auf Nachfrage des ORF Burgenland äußerte sich Tschürtz nicht deutlich. „Es geht nicht um die FPÖ, es geht um die Liste ‚Vorwärts Mattersburg‘, und deshalb ist es natürlich auch möglich, die Finanzierung aus Ihrem Verbandsbudget zu übernehmen.“ Auf die Frage, ob er dieses Geld vom FPÖ-Landtag bestätige, werde der Verein für ihn bei den Kommunal- und Bürgermeisterwahlen in Mattersburg eingesetzt, antwortete Church: „Das ist überhaupt keine Bestätigung. Es geht darum, dass Wahlkampf ist und dass Johann Tschürtz seine Liste hingelegt hat und das war’s. Und ich verstehe nicht, warum es so viel Aufhebens gibt.”

Sickinger sieht ein potenzielles Problem

Parteifinanzexperte Helmut Sickinger sieht die Sache differenzierter: „Wenn das bedeutet, dass der Landtagsklub die Plakate bezahlt hat und er schließlich Präsident des Klubs ist – und das hat er im Interview offenbar auch nicht bestritten, sondern erklärt warum – dann wäre das sicherlich ein Problem, weil es eine unzulässige Parteispende einer Landesfraktion wäre.” Entscheidend wird in jedem Fall der vom Rechnungshof kontrollierte Transparenzbericht der FPÖ sein. Stellt der Rechnungshof tatsächlich Ungereimtheiten fest, ist der Transparenzsenat der Unabhängigen Partei an der Reihe. Wenn es die Spende für inakzeptabel hielte, würde es ein Bußgeld in Höhe des Ein- bis Dreifachen des Wertes dieser Spende verhängen, erklärte Sickinger.